Rechtsprechung
BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 855/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Auslegung einer Rückkehrzusage - Klageänderung in der Revisionsinstanz
- openjur.de
Auslegung einer Rückkehrzusage; Klageänderung in der Revisionsinstanz
- Bundesarbeitsgericht
Auslegung einer Rückkehrzusage - Klageänderung in der Revisionsinstanz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 559 Abs 1 ZPO, § 264 Nr 2 ZPO, § 133 BGB, § 157 BGB
Auslegung einer Rückkehrzusage - Klageänderung in der Revisionsinstanz - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung einer Rückkehrzusage;
- rewis.io
Auslegung einer Rückkehrzusage - Klageänderung in der Revisionsinstanz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 26.01.2012 - 58 Ca 9576/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 25 Sa 331/12 25 Sa 472/12
- BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 855/12
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12
Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 855/12
Zwar war das beklagte Land grundsätzlich aufgrund des in seinem Schreiben vom 20. April 1998 zugesagten Rückkehrrechts zur Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Kläger verpflichtet (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 - Rn. 22 ff.) .Die Zusage vom 20. April 1998 begründet nur einen Anspruch darauf, unter Berücksichtigung der im Dezember 1998 zuletzt bestehenden Eingruppierung so gestellt zu werden, als habe er über den 31. Dezember 1998 hinaus in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis zum beklagten Land gestanden (BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 - Rn. 43) .
Die Pflicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Annahme eines Vertragsangebots setzt grundsätzlich den Zugang eines entsprechenden Angebots voraus (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 - Rn. 24) .
- BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04
Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 855/12
Der öffentliche Arbeitgeber ist nicht berechtigt, dem Arbeitnehmer (auf Dauer) eine Tätigkeit einer niedrigeren als der vereinbarten Vergütungs- bzw. Entgeltgruppe zu übertragen (vgl. BAG 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - zu B I 3 a bb der Gründe, BAGE 112, 361) . - BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 565/00
Gesetzlicher Richter bei kammerübergreifender Verbindung durch das LArbG
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 855/12
Dies gilt zumindest dann, wenn zwischen dem Hauptantrag und dem Hilfsantrag ein enger sachlicher und rechtlicher Zusammenhang besteht (BAG 22. März 2001 - 8 AZR 565/00 - zu B III 1 der Gründe) . - BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12
Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 855/12
Hiervon hat die Rechtsprechung aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO zugelassen, sowie dann, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 18 mwN; vgl. auch GMP/Müller-Glöge 8. Aufl. § 74 Rn. 44; Schwab/Weth/Ulrich ArbGG 3. Aufl. § 74 Rn. 44) . - LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 25 Sa 331/12
Vertragliches Rückkehrrecht zum Land Berlin nach Schließung einer …
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 855/12
Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. August 2012 - 25 Sa 331/12 und 25 Sa 472/12 - aufgehoben.
- BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13
Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung …
Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO sowie dann zugelassen, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 18; 15. Oktober 2013 - 9 AZR 855/12 - Rn. 18; 28. Mai 2014 - 5 AZR 794/12 - Rn. 14) . - BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 88/17
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
Wurde in der Vorinstanz schon einem Hauptantrag stattgegeben, gelangt mit der Revision auch ein Hilfsantrag automatisch in die Rechtsmittelinstanz, ohne dass es eines (vorsorglichen) Anschlussrechtsmittels bedürfte; dies gilt jedenfalls bei einem engen sachlichen und rechtlichen Zusammenhang der Anträge (BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 855/12 - Rn. 22; 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 38, BAGE 130, 1) . - BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 197/17
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
Wurde in der Vorinstanz schon einem Hauptantrag stattgegeben, gelangt mit der Revision auch ein Hilfsantrag automatisch in die Rechtsmittelinstanz, ohne dass es eines (vorsorglichen) Anschlussrechtsmittels bedürfte; dies gilt jedenfalls bei einem engen sachlichen und rechtlichen Zusammenhang der Anträge (BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 855/12 - Rn. 22; 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 38, BAGE 130, 1) .
- BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 89/17
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
Wurde in der Vorinstanz schon einem Hauptantrag stattgegeben, gelangt mit der Revision auch ein Hilfsantrag automatisch in die Rechtsmittelinstanz, ohne dass es eines (vorsorglichen) Anschlussrechtsmittels bedürfte; dies gilt jedenfalls bei einem engen sachlichen und rechtlichen Zusammenhang der Anträge (BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 855/12 - Rn. 22; 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 38, BAGE 130, 1) . - BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 794/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt - Feststellungsklage
Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO sowie dann zugelassen, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 18; 15. Oktober 2013 - 9 AZR 855/12 - Rn. 18, jeweils mwN) . - BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 547/18
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
Wurde in der Vorinstanz schon einem Hauptantrag stattgegeben, gelangt mit der Revision auch ein Hilfsantrag automatisch in die Rechtsmittelinstanz, ohne dass es eines (vorsorglichen) Anschlussrechtsmittels bedürfte; dies gilt jedenfalls bei einem engen sachlichen und rechtlichen Zusammenhang der Anträge (BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 855/12 - Rn. 22; 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 38, BAGE 130, 1) .